FAQ

1.) Wann darf ich den 125er Schein machen

Wenn ich zumindest 5 Jahre den B-Schein habe.

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2.) Was heißt B 111?

Das ist ein Code, der in den bestehenden Führerschein eingetragen wird als Code B111.

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3.) Welche Fahrzeuge darf ich dann fahren?

Ich darf Motorräder und Roller mit einem Hubraum von maximal 125ccm fahren, die eine Leistung von maximal 11 kW (15 PS) haben.

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4.) Benötige ich eine Prüfung?

Nein. Es genügt eine Praxisausbildung (Fahren auf gesichertem Gelände oder im Verkehr mit einem Fahrlehrer) im Ausmaß von 6 Stunden. Es ist keine Prüfung erforderlich.

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5.) Wo gilt der B111?

Ein 125er-Motorrad darf man in den meisten europäischen Ländern nur mit dem A1-Schein lenken. Akzeptiert wird der Code 111 außer in Österreich in folgenden EU-Ländern zu den nachstehenden Bedingungen:

- Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
- Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
- der Tschechischen Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
- Italien und
- Lettland

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6.) Darf ich mich bei Kolonnen vorschummeln?

Nur bei stehenden Kolonnen.

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7.) Wie viel Geld kann ich mir damit sparen?

Unsere Berechnungen haben ergeben, dass man bis zu EUR 5.000-- sparen kann, wenn man sich statt eines Mittelklassewagen ein 125er Fahrzeug zulegt. Die Einsparungen ergeben sich aus Instandhaltung, Tanken, Parken, etc.

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8.) Wo kann ich meine B111 Ausbildung machen?

Beim ARBÖ, ÖAMTC und in jeder FAHRSCHULE.

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9.) Wieviel kostet der B111?

Bitte machen Sie sich beim ARBÖ, ÖAMTC oder einer FAHRSCHULE in Ihrer Nähe schlau!

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