Arge 2Rad informiert: Besteuerung der einspurigen E-Mobilität fixiert
Ab dem 1.4.2025 werden die einspurigen Elektrofahrzeuge, die bis dato von der motorbezogenen
Versicherungssteuer ausgenommen waren, besteuert (motorbezogenen Versicherungssteuer).
Betroffen ist auch der Bestand, der bis zum 1.10.2025 vom Versicherer informiert werden muss.
Die Formel für die Versicherungssteuer: Die Steuer wird basierend auf der Motornennleistung
berechnet. Die Steuer beträgt 0,50 € pro kW (abzüglich 5 kW) und mindestens 2,00 € (jeweils pro
Monat). Es sind Fahrzeuge ab 4kW betroffen.
Formel: kW (Zulassungsschein/Motornennleistung kW) - 5 x 0,50 Euro = Steuersatz (monatlich)
„Die einspurige E-Mobilität wächst besonders im Bereich der 125ccm Äquivalente. Es war zu
erwarten, dass uns früher oder später hier eine Steuer treffen wird,“ so Karin Munk,
Generalsekretärin der Arge 2Rad, dem Dachverband der Zweiradindustrie und Zweiradimporteure.
Im Moment sind mehr als 95% des Gesamtmarktes der elektrischen Einspurigen in den Segmenten
L1e (AM/ Mopedäquivalent) und L3e (A1/125er Äquivalent) zu finden. Das bedeutet, dass diese
Fahrzeuge ab dem 1.4.2025 mit 24 bis 36 Euro jährlich besteuert werden. „Das ist ein Wert, der für
den Kunden verkraftbar ist. Wir sehen hier keinen Anlass, dass es zu Kaufrückgängen kommen wird,“ so Munk.
Ein Europavergleich jedoch zeigt, dass Österreich hier eine „Vorreiterrolle“ in der Besteuerung der
einspurigen E-Mobilität einnimmt. Und das, obwohl der monetäre Nutzen für den Staat
verschwindend klein ist. „Wir verstehen die extrem hohe Besteuerung unserer E-Motorräder im
Segment A2 und A in keinster Weise,“ so Munk kritisch, „dieser Markt ist gerade in Entwicklung und
wird nun in der Höhe der Verbrenner besteuert, was sicherlich nicht zur positiven Entwicklung
beitragen wird. Wir sind erstaunt, dass man hier keinerlei Bezug auf Nachhaltigkeit und
Emissionswerte genommen hat.“
Eine große Bedeutung kommt nun den E- Förderungen zu, die ja Anfang Feber 2025 ausgelaufen
sind. „Natürlich hoffen wir, dass die Förderung weiterlaufen wird. Diese ist für die Entwicklung des
gesamten E-Mobilitätsmarkt extrem wichtig und kann auch einen Teil der neuen Besteuerung
auffangen“, so Munk.