Georg Sedlmayr:
Gestern wurde ich von meinem Anwalt informiert, dass die von mir eingebrachte Klage vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen wurde. Ich darf Ihnen die Begründung anbei mitschicken.
Ich bin enttäuscht, werde mich aber auch weiterhin gegen Rechtsvorschriften engagieren, die legal zugelassene Motorräder auf bestimmten Streckenabschnitten ausschließen, auch wenn sie normal und leise bewegt werden und umgekehrt lautes, rücksichtsloses Fahren nicht unterbinden. Darüber hinaus bin und bleibe ich leidenschaftlicher Motorradfahrer, der sein Hobby leben möchte in rücksichtsvollem Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern und der Bevölkerung. Fasziniert hat mich das Timing der Verlautbarung des Beschlusses kurz nach der Angelobung der neuen Landesregierung und kurz vor dem Ende der definierten Verordnung, aber das scheint wohl eine zufällige Punktlandung gewesen zu sein.
Gerne stehe ich für ein Gespräch unter der Nummer +43 699 / 1262 1984 zur Verfügung.
Ich darf auch Statements der IG Moto und der Arge 2Rad übermitteln, die mir immer mit Rat und Tat zur Seite standen:
„Mit Bedauern nehmen wir von der IG Moto, den Beschluss des VfGH zur Kenntnis, keine Entscheidung zur Beschwerde gegen die 95 dB(A)- Verordnung der Tiroler Landesregierung zu treffen. Schade ist, dass man sich mit unseren sachlich und fachlich begründet vorgebrachten Argumenten nicht auseinander gesetzt hat. Die Argumentation, dem Schutz der Bevölkerung vor übermäßigem Verkehrslärm den Vorzug vor den Interessen der Verkehrsteilnehmer einzuräumen, verstehen wir nicht nur, sondern befürworten sie sogar. Leider hat die Tiroler Landesregierung mit dieser Verordnung eine Rechtsgrundlage geschaffen, die nicht zielgerichtet gegen jene Motorradfahrer*innen wirkt, die durch ihre lärmende Fahrweise zu Recht den Unmut der Bevölkerung hervorrufen, sondern pauschaliert eine ganze Gruppe vom Befahren dieser Strecken ausschließt. Wir werden uns auch weiterhin, in Gesprächen mit der betroffenen Bevölkerung, den politischen Verantwortlichen, der Exekutive, aber auch mit den Motorradfahrer*innen dafür einsetzen, dass vernünftiges, rücksichtsvolles Motorradfahren auf unseren Straßen zulässig bleibt und nur jene ausgeschlossen werden, die diesen Grundsatz nicht beherzigen wollen,“ so Kai Bürskens, Obmann der IG Moto – Interessenvertretung der Motorradfahrer.
Gerne steht Kai Bürskens unter der Nummer +43 676 / 970 7776 für ein Gespräch zur Verfügung.
„Nach einer Wartezeit von 16 Monaten – die durchschnittliche Bearbeitung einer Verfassungsklage beträgt 6,5 Monate – sind wir natürlich sehr enttäuscht über den negativen Beschluss. Die Begründung, ….der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat…scheint uns doch sehr lapidar formuliert. Inhaltlich hat sich der VfGH mit unseren Argumenten gar nicht auseinandergesetzt. Die Einbringung einer solchen Klage (23 Seiten) hat viel Energie und Geld gekostet, umso mehr schmerzt es, das Gefühl zu haben, man habe es sich recht einfach gemacht. Die formelle Ablehnung ist zwar erfolgt, aber wir werden nicht aufhören, uns weiterhin für ein gutes und konstruktives Miteinander durch bewusstseinsbildende Maßnahmen und einer engen Zusammenarbeit mit der Exekutive einzusetzen,“ so Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad.